Präambel
In der Erkenntnis der hohen Verantwortung der Sprachdienstleistungen als Mittler zwischen den Völkern einerseits sowie der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur, der Politik und der Öffentlichkeit andererseits, empfiehlt die Fachgruppe der Gewerblichen Dienstleister, als gesetzliche Interessensvertretung der Sprachdienstleistungen in der Wirtschaftskammer Wien, die Einhaltung folgender Standesregeln:
Standesgemäßes Verhalten
§ 1: Die Gewerbetreibenden der Sprachdienstleistungen, im Folgenden kurz „Sprachdienstleister“ genannt, haben ihre Tätigkeit gewissenhaft und mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.
§ 2: Standeswidrig ist ein Verhalten im Rahmen der Berufsausübung gegenüber einem Auftraggeber oder einem anderen Sprachdienstleister, welches geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen zu schädigen. Jedenfalls standeswidrig ist die Verletzung der in den §§ 5, 6, 9, 10 und 11 angeführten Verhaltensregeln.
Auftragsübernahme
§ 3: Die Sprachdienstleister verpflichten sich, nur Aufträge anzunehmen, welche sie aufgrund ihrer Befähigung und innerhalb der gesetzlichen Normen ausführen können und dürfen.
Auftragskündigung
§ 4: Sprachdienstleister sind gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, einen Auftrag nicht zur Unzeit zu kündigen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe oder höhere Gewalt vor.
Verschwiegenheitspflicht
§ 5: Wahrung der Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Umstände, die dem Sprachdienstleister anvertraut oder im Rahmen der Berufsausübung bekannt geworden sind, soweit nicht das Gesetz oder die Grundsätze der Rechtsprechung Ausnahmen zulassen oder der Auftraggeber davon entbindet. Dies gilt auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus.
§ 6: Der Sprachdienstleister verpflichtet sämtliche DolmetscherInnen, ÜbersetzerInnen, BeraterInnen, RevisorInnen, Angestellte und sonstige Aushilfskräfte zur Verschwiegenheit im Sinne des vorangegangenen Absatzes. Er gibt die ihm anvertrauten Dokumente oder Informationen nur soweit an die mit der Übersetzung befassten Personen weiter, wie dies zur fachgerechten Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
Qualität
§ 7: Der Sprachdienstleister gewährleistet die höchstmögliche Qualität der Dienstleistungen durch sorgfältige Überprüfung der Richtigkeit, der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Ausführung aller Aufträge vor Lieferung an den Auftraggeber.
Honorar
§ 8: Sprachdienstleister bewerten ihre beruflichen Leistungen aufgrund der Gesamtleistung, welche sie gemeinsam mit einzeln arbeitenden DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen erbringen und zwar in angemessener, den jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechender Art und Weise.
Wettbewerb
§ 9: Unlauterer Wettbewerb ist zu unterlassen. Insbesondere ist es unzulässig
1. MitarbeiterInnen, die in einem ständigen Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Sprachdienstleister stehen, in einer unlauteren Art und Weise abzuwerben,
2. einen Verdrängungswettbewerb mit unlauteren wettbewerbsverzerrenden Praktiken zu führen sowie
3. den Wettbewerb von der Qualitäts- auf die Preisebene zu verlagern.
Ansehen des Berufsstandes
§ 10: Unsachliche oder persönlich herabsetzende Kritik an anderen Sprachdienstleistern, deren Beauftragten oder deren Leistungen in Wort und Schrift ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen die Standespflicht dar. Kritik ist nur zulässig, sofern sie sachlich begründet und objektiv beurteilbar vorgebracht wird.
Verhalten gegenüber anderen Sprachdienstleistungsunternehmen
§ 11: Sprachdienstleister verhalten sich im Umgang und im Geschäftsverkehr mit anderen Berufsangehörigen insbesondere dann standeswidrig, wenn sie
- Leistungen unentgeltlich anbieten, es sei denn, dies erfolgt in Zusammenhang mit Sozialfällen oder karitativen Aktionen oder
- Leistungen generell zu Bedingungen anbieten oder erbringen, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen.
Kollegialität
§ 12: Sprachdienstleister beachten gegenüber anderen Sprachdienstleistern den Grundsatz der Kollegialität. Insbesondere in Notfällen verpflichtet sich der Sprachdienstleister zu kollegialer Hilfestellung.
Interessenvertretung
§ 13: Sprachdienstleister unterstützen die Interessenvertretung (Fachverband, Fachgruppe, Berufsgruppe) bei der Beschaffung wichtiger Branchendaten, zeigen Bereitschaft zum überbetrieblichen Erfahrungsaustausch, besuchen Fach- und Berufsgruppenversammlungen und nehmen an gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen teil.